Diese berechtigte Frage wurde an Harburger Integrationsrat herangetragen. Er hat im Rahmen seiner Brückenfunktion beim Bezirksamt Harburg nachgefragt. Nach der dortigen Einschätzung sei das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen kein Hindernis für die Aufstellung als Schöffin bzw. die Ausübung dieser Funktion.
Bis zum Ende März 2023 können sich noch Harburger und Harburgerinnen freiwillig melden, die sich für das ehrenamtliche Schöffenamt (2024 – 2028) interessieren. Hierfür reicht es aus, das Formular „Einverständniserklärung: Aufnahme in die Vorschlagsliste“ auf https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11265372/ herunterzuladen, auszufüllen, zu unterschreiben und dann per Post an die folgende Dienststelle zu schicken:
Bezirksamt Harburg
Interner Service
Wahlen und Volksabstimmungen
Harburger Rathausforum 1
21073 Hamburg